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Rechtsschutzversicherung

Ein Freiberufler oder Selbstständiger, oder aber auch ein Unternehmen kann schnell in die Lage kommen sich gegen Vorwürfe von Kunden oder Lieferanten oder sonstigen Dritten verteidigen zu müssen. Die Beauftragung eines Anwaltes ist dabei in der Regel eine reine Formsache, auch wenn eine so genannte Rechtsabteilung im Hause vorhanden ist, denn als Freiberufler oder Selbstständiger, aber auch als Geschäftsführer eines Unternehmens hat man sich auch noch um andere Dinge zu kümmern, als einen Vorwurf eines Kunden, oder Lieferanten oder sonstigen Dritten, der in der Regel dabei sowieso noch überprüft werden muss, denn schließlich muss der Betrieb am laufen gehalten werden, damit es zu keinen Umsatzeinbußen kommt. Eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmensleiter ist daher empfehlenswert. Möglicher Anlass zu einem Rechtsstreit kann dabei zum Beispiel sein dass bestellte Ware nicht rechtzeitig geliefert werden kann, oder aber ein ehemaliger Mitarbeiter – aus Rache für eine Kündigung – Rufschädigung betreibt durch entsprechende Äußerungen. Sich wehren muss man – und das kann Geld kosten. Prozesse dieser Art können teuer werden und haben in der Regel einen ungewissen Ausgang. Eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmensleiter nimmt einem das durch einen Rechtstreit entstehende finanzielle Risiko ab. Versichert ist man durch eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmensleiter dabei im Rahmen seiner angegebenen Tätigkeit. Darüber hinaus mitversichert sind auch die Mitarbeiter in deren Ausübung der beruflichen Tätigkeit für den Unternehmensleiter. Eine derartige Versicherung kann man auch auf den privaten Bereich ausdehnen, so dass zum versicherten Personenkreis auch der Ehegatte oder Lebenspartner, sowie die minderjährigen Kinder zählen. In eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmensleiter kann man dabei zum Beispiel den Schadenersatz-Rechtsschutz, sowie den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachen-Recht für Privat-Bereich und den Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten, wie auch den Sozialgerichts-Rechtsschutz und den Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und den Straf-Rechtsschutz, wie auch den Daten-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich integrieren, sowie weitere Rechtschutzrisiken.

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